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Der Verein führt den Namen

Quantum Evolution e.V. - Verein zur Förderung zukunftsweisender Projekte und Entwicklungen

 

Der Verein bezweckt

Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch ungebunden. Er erstrebt keinen Gewinn; die Mitglieder haben keine Ansprüche an das Vereinsvermögen und erhalten zu keiner Zeit in ihrer Eigenschaft als Mitglieder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen oder Vorteile.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Aufgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch

a) die Veranstaltung und Organisation von Seminaren, Workshops, Konferenzen und Kongressen mit ganzheitlicher Ausrichtung inkl. gastweise Verpflichtung von Dozenten und Workshopleitern,

b) Öffentlichkeitsarbeit, durch die internationale und interdisziplinäre Forschungsergeb-nisse einem größeren Publikum zugänglich gemacht werden mit dem Ziel, eine Aufwertung der geistigen Werte zu Gunsten der Verantwortungsfähigkeit und des Verantwortungsbewusstseins des Menschen zu erreichen.

c) die Förderung von Trainings und Ausbildungen in zukunftsfähigen, neuen Berufsbildern,

d) die Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial für Mitglieder des Vereins und für an der Arbeit Interessierte,

e) die Einrichtung eines Forums zum interkulturellen und interdisziplinären Erfahrungsaustausch über Kunst und Kultur, Naturwissenschaft und Technik, Sozialwesen und Politik,

f) die Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen, Organisationen und Vereinen und die Förderung von internationalen und interdisziplinären Partnerschaften,

g) die Anschaffung von Büchern, Zeitschriften und anderen Publikationen zum Aufbau einer Bibliothek; die Herstellung und Vorführung von Medien in verschieden Medientechniken über die wissenschaftliche und praktische Arbeit im Vereinssinne; die Anschaffung von hierzu erforderlichen Geräten,

h) die internationale Zusammenarbeit auf breiter Ebene und die Förderung und Verbreitung der Vereinsziele.

 

 

Dem Verein wurde am 24.10.2003 die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Fürstenfeldbruck bescheinigt.

Die Körperschaft Quantum Evolution e.V. dient ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigsten, gemeinnnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 AO und gehört zu den in §§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Die Körperschaft fördert folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
Volksbildung (Abschnitt A, Nr. 4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).

Behandlung von Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

 

 

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© 2003 Quantum Evolution e.V. München